Ein starkes Plädoyer für die Wiederbelebung des Personennahverkehrs auf der Werntalbahn hielten die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende und SPD-Vorsitzende Gemündens, Monika Poracky, und Harald Schneider.
Einstimmig nahm der Kreisparteitag den Antrag zur Reaktivierung der Werntalbahn für den Personenverkehr an. Die SPD-Fraktion im Kreistag Main-Spessart wird damit einen entsprechenden Antrag einbringen, damit der Kreistag endlich auch ein positives Votum dazu abgibt, so wie es alle betroffenen Gemeinden bereits seit einiger zeit getan haben.
Hier der Antrag zur "Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Werntalbahn" im Wortlaut, wie er auf unserem Kreisparteitag am 26.09.2020 eingebracht wurde:
Der SPD-Kreisverband Main-Spessart unterstützt die Bemühungen zur Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der Werntalbahn und fordert die SPD-Kreistagsfraktion auf, im Kreistag einen entsprechenden Antrag einzubringen.
Begründung:
Der Personenverkehr auf der Werntalbahn zwischen Gemünden am Main und Schweinfurt wurde 1976 eingestellt. Seit vielen Jahren gibt es politische Bemühungen, diesen wiederaufzunehmen. Die Maßnahme stellt eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV im Landkreis dar. So würde sich die Fahrtzeit zwischen Gemünden und Schweinfurt um ca. 30 Minuten verkürzen. Es entstünde ein wichtiger Anreiz für Pendlerinnen und Pendler, Studierende und Gäste auf den ÖPNV umzusteigen. Ein Gesamtnutzen für die Region ist deutlich gegeben.
Die für den Personenverkehr erforderliche Infrastruktur ist vorhanden bzw. mit geringem Aufwand wiederherzustellen. Die Werntalbahn wurde nie stillgelegt, sondern wird nach wie vor für den Güterverkehr genutzt. Die Strecke ist elektrifiziert und wurde in den vergangenen Jahren umfangreich ertüchtigt.
Die Stadt- und Gemeinderäte aller im Landkreis Main-Spessart an der Strecke liegenden Gemeinden haben seit Dezember 2019 Beschlüsse zur Wiederaufnahme gefasst (Stadtrat Gemünden: 02.12.2019, Stadtrat Arnstein: 09.12.2019, 27.07.2020, Gemeinderat Markt Thüngen: 27.07.2020, Gemeinderat Eußenheim: 28.07.2020, Gemeinderat Gössenheim: 06.08.2020). Die Beschlüsse erfolgten einstimmig bzw. mit ganz überwiegender Mehrheit. Die erforderlichen Willensbekundungen der im Landkreis betroffenen Kommunen liegen damit vor.