Durch ein Plus bei den staatlichen Zuschüssen steigen die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Main-Spessart im Jahr 2019 gegenüber dem vergangenen Jahr um 1.862.672 Euro auf jetzt 19.844.252 Euro, wie unsere Betreuungsabgeordnete Martina Fehlner mitteilte.
Im Gegensatz zu den meisten Fördertöpfen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden. Deshalb können die Kommunen über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.
Durch mehr Schlüsselzuweisungen haben wir einen größeren finanziellen Handlungsspielraum und damit mehr Gestaltungsmöglichkeiten in unserem Landkreis. Unterschiedlich ist die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen bei den Gemeinden
im Landkreis Main-Spessart für das Jahr 2019:
Unsere Abgeordnete Martina Fehlner kritisiert die Staatsregierung dafür, dass die Schlüsselzuweisungen für das bereits laufende Haushaltsjahr erst im Februar bekannt gegeben werden. Schließlich benötigen die Kommunen Planungssicherheit. Schuld an dieser Verzögerung ist die Staatsregierung, die viel zu spät mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts für den Freistaat begonnen hat. Im vergangenen Jahr wurden die Schlüsselzuweisungen bereits Anfang Januar bekannt gegeben.
Für die Kommunen sind die Schlüsselzuweisungen eine der wesentlichen Säulen für die Finanzierung kommunaler Projekte. Das Portfolio kommunaler Aufgaben ist breit gefächert und reicht von der Optimierung der Kinderbetreuung über notwendige Schulsanierungen bis hin zu Verbesserungen der Infrastruktur. Die Schlüsselzuweisungen sind gerade auch für kleinere Gemeinden neben der Beteiligung an der Einkommenssteuer die wichtigste Einnahmequelle und eine wesentliche Grundlage der kommunalen Finanzen. Deshalb fordert unsere Landtagsfraktion gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Dafür muss aber der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund erhöht werden. Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können. Bayern hat mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent. Unsere Landtagsfraktion tritt in den unmittelbar bevorstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 im Landtag insbesondere dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Der Staat hat die Pflicht, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre vielfältigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der Sanierung ihrer Gebäude, Schwimmbäder und Straßen sowie beim Ausbau der Barrierefreiheitgrößeren Handlungsspielraum erhalten.