Schwarzer Tag für den Klimaschutz

Harald Schneider

11. Mai 2016

Mit großer Enttäuschung reagierte SPD-Kreisvorsitzender Harald Schneider auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in Sachen 10H-Regel für Windräder.

Mit diesem Urteil wird der weitere Bau von Windrädern in Bayerns faktisch verhindert, so Harald Schneider. Offensichtlich hat sich das Gericht nicht an dem vollkommen willkürlich festgelegten Mindestabstandsregelung gestört. Der Abstand eines Windrades zur nächsten Siedlung muss seit gut zwei Jahren mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen.

Nach Angaben des Bundesverbandes für Windenergie wurden in der zweiten Jahreshälfte 2015 in Bayern noch 13 Analgen neu genehmigt. In Baden-Württemberg waren es 172. In Bayern gibt es aktuell 937 Anlagen. Noch 2011 hatte die Staatsregierung in ihrem Energiekonzept davon gesprochen, dass bis 2021 rund 1500 Windräder errichtet werden sollten. Ziel war, dass sie bis zu zehn Prozent des bayerischen Energiebedarf decken. 2011 deckten die Windräder nur 0,6 Prozent des Energiebedarfs.

Einzig die Kommunen haben die Möglichkeit, die Windkraftblockade der Staatsregierung zu durchbrechen. Hierzu ist aber ein Konsens in den betroffenen Kommunen notwendig. Dieser ist aber immer schwerer zu erreichen. Dies wird gerade in Arnstein deutlich, dort möchte die Arnsteiner Büger-Energie-Genossenschaft vier 200 Meter hohe Windräder auf der Gemarkung Schwebenried aufstellen. Dort beträgt der Abstand zur Wohnbebauung nur 1650 Meter statt der erforderlichen 2000 Meter.
Dieses Beispiel macht deutlich, wie schwer es künftig sein wird, in der Bevölkerung Konsens herzustellen. Es gibt wenige aber lautstarke Gegner und die schweigende Masse der Befürworter.

Laut Schneider stehen in Unterfranken zur Zeit 167 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 427 Megawatt.

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