Unsere Position zu Glyphosat ist klar: Nein! Und das sowohl im Bund, im Land und auf kommunaler Ebene. Unsere Kreistagsfraktion hat das Thema jetzt für den gesamten Landkreis mit dem Antrag "Glyphosatfreier Landkreis Main-Spessart" auf die Tagesordnung gebracht.
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Main-Spessart fügt beim Abschluss neuer Pachtverträge für landkreiseigene Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel ein, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
Der Landkreis Main-Spessart verpflichtet vertraglich private Unternehmen, die Aufträge des Landkreises zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, entsprechend auf einen Glyphosatverzicht. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Der Landkreis Main-Spessart wirkt darauf hin, dass seine Städte und Gemeinden ebenfalls auf den Einsatz von Glyphosat verzichten.
Über die vom Landkreis Main-Spessart genutzten Medien werden Landwirte sowie Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, dem Beispiel des Landkreises zu folgen und auch keine glyphosathaltigen Produkte mehr zu einzusetzen. Gleiches gilt auch für kirchliche Grundstücke sowie Bahngrund.
Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollen Landwirte über alternative Bewirtschaftungsmethoden informiert und beraten werden.
Begründung:
Glyphosat ist das in Deutschland und der Welt am häufigsten eingesetzte Pflanzengift; es wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerflächen eingesetzt. Dazu werden mehr als 5.000 Tonnen Glyphosat jährlich ausgebracht, um das „Unkraut“ auf den Äckern und anderen Flächen abzutöten, bzw. die Ernte von Getreide oder Raps zu erleichtern.
Glyphosat schädigt das Bodenleben, fördert krankheitserregende Pilze, beeinträchtigt die Aufnahme von Mikronährstoffen sowie die Krankheitsabwehr der Pflanzen und mindert den Ertrag. Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.
Der Einsatz von Glyphosat ist billig und bequem. Glyphosat fördert die Industrialisierung der Landwirtschaft. Aber: Glyphosat lässt sich vollständig und oftmals kostenneutral ersetzen, wie eine Studie des Julius-Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), ein Geschäftsbereich des deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), belegt. Ackerbau mit bewährten Methoden wie dem Pflug oder "Grubber" bekämpft wirkungsvoll unerwünschte Pflanzen.
Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs.
Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
70 Prozent der Deutschen sind für ein Verbot von Glyphosat. Mehr als 1 Mio. EuropäerInnen haben die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz der Menschen und der Umwelt vor toxischen Pestiziden“ unterschrieben.
Auch der Landkreis Main-Spessart sollte (wie es z.B. die Stadt Marktheidenfeld oder einzelne Gemeinden schon praktizieren), dieses Handeln zum Vorbild nehmen und mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip seiner Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz seiner Bürgerinnen und Bürger sowie dem Schutz von Flora und Fauna gerecht werden.