SPD möchte Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis

11. Januar 2020

Das Votum war nach eingägniger Diskussion eindeutig. Die SPD will im Landkreis Main-Spessart eine Wohnungsbaugesellschaft, die vom Landkreis geführt wird und an der sich die Gemeinden des Landkreises beteiligen können.

Landratskandidatin Pamela Nembach freute sich über das einstimmige Ergebnis. „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum macht sich auch in unserem Landkreis immer stärker bemerkbar,“ so Nembach. Diesen Umstand hat der Kreistag durch die soziale Wohnungsbörse „Fair Mieten“ Koordinierungsstelle für die Wohnungsvermittlung für Menschen mit Bedarf nach Sozialem Wohnungsraum Rechnung getragen. Seit 2017 arbeitet die vom Caritas-Kreisverband betriebene Stelle erfolgreich. Dies ist der SPD aber nicht genug.
„Der Landkreis soll unserer Meinung nach mit der Schaffung von Wohnraum durch eine eigene Gesellschaft auf diesem Weg weiter vorangehen,“ so stellvertretender Landrat Harald Schneider.
Nach den vom DGB Unterfranken (Büro Würzburg) übermittelten und von Empirica Systeme erhobenen Zahlen sind die Angebotsmieten im Zeitraum vom 1. Quartal 2014 bis zum 1. Quartal 2018 im Landkreis um 35,40 % angestiegen (Median €/qm). An der Spitze liegen Arnstein und Lohr mit einem Anstieg von 55,56 % bzw. 50,00 %. Der Landkreis Main-Spessart wäre in Bayern nicht der Vorreiter. Wohnungsbaugesellschaften der Landkreise gibt es u.a. schon in Aschaffenburg, Augsburg, München und Erding. Dort nahm Landrat Bayerstorfer zuletzt eine Wohnanlage mit 18 Einheiten im April 2019 in Betrieb ( SZ-Bericht vom 16.4.2019). Bürgermeister Christian Holzemer aus Frammersbach hält die Idee für hervorragend. Kommunen, die zwar Bauland hätten, dieses aber nicht selbst erschließen und bebauen können, würden in die Lage versetzt sozialen Wohnraum zu schaffen. Jürgen Keller, Bürgermeisterkandidat aus Zellingen bestätigte die positive Wirkung, die hierdurch erzielt werden könne. „Die SPD hat in Zellingen das erklärte Ziel die wenigen gemeindeeigenen Wohnungen zu verdoppeln. Hier würde die Wohnungsbaugenossenschaft sehr hilfreich sein,“ so Jürgen Keller.
Aus diesem Grund hält Pamela Nembach auch ie rechtlichen Bedenken gegen die Errichtung einer landkreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft für unerheblich. Nach Art. 75, Abs.1.Nr.1 Landkreisordnung ist wegen des dringenden öffentlichen Zwecks der Schaffung von Wohnraum, die Gründung und der Betrieb dieses Landkreis-Unternehmens zulässig, ja sogar dringend geboten.

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